Je nach Aufwand wird nach Stunden oder Honorarsätzen für halbe oder ganze Tagen abgerechnet.
Der Stundensatz richtet sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz) und beträgt 70 Euro.
An- und Abfahrtskosten werden anteilig berechnet.
Gerne vereinbare ich auch eine Pauschale mit Ihnen.